Ferienhaus Casa Roja
Casa Roja

Ihr Ferienhaus
mitten in der Natur der Rhön

Für den kontaktarmen Urlaub

Einfach entspannen

Gerne auch mit Ihren Hunden



Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsschluss

a) Die Reservierung über eine Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung vom Vermieter dem Mieter zugegangen ist (beiderseitiger schriftlicher Vertragsschluss).

b) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die in der Buchungsbestätigung angegebene Dauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

c) Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Mietpreis und Nebenkosten / Kurtaxe

a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Duschtücher, Endreinigung, gesetzliche Mehrwertsteuer) enthalten. Kurtaxe ist exklusive (nicht enthalten) und wird zusätzlich berechnet (siehe Punkt 2.c).

b) Wird eine Reservierung durch den Vermieter bestätigt, behält sich dieser vor, vom Mieter eine Anzahlung über 30% des Mietpreises zu erheben, (außer der Vermieter weißt schriftlich darauf hin dass keine Anzahlung erhoben wird). Die Anzahlung ist bei Vertragsschluss sofort fällig (spätestens innerhalb 7 Tagen ab Vertragsdatum). Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn durch Überweisung, oder alternativ direkt bei Anreise durch Barzahlung zu leisten.

c) Die Gemeinde Herrsching erhebt für jede Person über 18 Jahre eine tägliche Kurtaxe. Die Kurtaxe ist exklusive (im Mietpreis nicht enthalten). Diese beträgt derzeit pro Tag EUR 0,75 je Person über 18 Jahre und wird zusätzlich erhoben.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.

4. An-/Abreise

a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab ca. 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise soll bis spätestens 17:00 Uhr erfolgen. Der Mieter hat dem Vermieter rechtzeitig eine Mobilnummer mitzuteilen, unter dieser der Mieter während der Anreise in Ausnahmefällen telefonisch erreichbar ist. Es kann nicht garantiert werden, das nach 17:00 Uhr der Vermieter am Objekt zur Schlüsselübergabe anwesend ist. In Ausnahmefällen kann eine Anreise nach 17:00 Uhr möglich sein, dies muss mit dem Vermieter vereinbart werden.

b) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 09:30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

5. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

Klingt ärgerlich und ist es leider auch. Für beide Seiten!

a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat dieser dem Vermieter gegenüber die vertraglich bestimmte Gegenleistung (Mietpreis der reservierten Ferienwohnung) abzüglich der eingesparten Aufwendungen zu erbringen. Rücktritt von Mietvertrag und bei Nichterscheinen 90% des vereinbarten Mietpreises.

c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

d) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, um für den zurückgetretenen Mieter den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!

6. Kündigungsrecht

a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).

d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).

e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.

f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (evtl. Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.

9. Haftung des Vermieters

a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss des Vertrages bekannt waren.

b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

d) Für jede Ferienwohnung steht in der Regel ein unbedachter, nicht abgesicherter KFZ-Stellplatz auf dem Hausgrundstück zur Verfügung. Es besteht jedoch kein verbindlicher Anspruch eines Mieters auf einen KFZ-Stellplatz auf dem Hausgrundstück.

e) Soweit der Mieter einen Stellplatz / Hausparkplatz benutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder, Fahrräder und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen ausdrücklich nicht im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Der Mieter haftet für alle durch eine untersagte Tierhaltung entstehenden Schäden.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhebeeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. In der Regel liegt in den Ferienwohnungen eine Hausordnung aus.

13. Internet

Wir stellen in unserem Haus ein kostenloses Gäste-WLAN (Zugang zum Internet) ausschließlich nur den Gästen zur Verfügung, die in unserem Haus, unseren Ferienwohnungen übernachten. Die Voraussetzung für die Nutzung des Gäste-WLAN ist, zu Beginn der Nutzung unsere Nutzungsbedingungen und die Geltung dieser zu akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Gäste-WLAN als

WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf ein funktionsfähiges Gäste-WLAN oder eine bestimmte örtliche Abdeckung, die Bereitstellung erfolgt unsererseits unverbindlich und richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über das Gäste-WLAN genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht. Es steht uns das Recht frei, den Zugang zum Gäste-WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen, und/oder/auch den Zugang zum Gäste-WLAN im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Wir gewährleisten nicht, dass das Gäste-WLAN störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann, auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

a) Es findet deutsches Recht Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

24-06.2020
Gabriele Birkenbach
Ferienhaus
Casa Roja
Bubenbader Weg 6
36115 Hilders-Mittelrupsroth
Tel: +49-151-41255606
Email: gaby@casa-roja-urlaub-mit-hund.de
Web: www.casa-roja-urlaub-mit-hund.de